Zum Hauptinhalt springen
Faminino Logo
Finanzrechner

Mutterschaftsgeldrechner 2026

Berechne dein Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss für die Zeit des Mutterschutzes. Sätze 2026: 13 €/Tag (GKV) oder einmalig 210 € (BAS).

Daten eingeben
Gib dein Nettogehalt und deine Versicherungsart ein

Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes

Berechne dein Mutterschaftsgeld

Gib dein Nettogehalt ein, um dein Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss zu berechnen.

Mutterschaftsgeld-Tabellen 2026

Mutterschaftsgeld nach Nettogehalt (GKV)
Berechnung für gesetzlich Versicherte mit normaler Geburt (14 Wochen plus Entbindungstag = 99 Tage)

Für weitere Spalten horizontal scrollen

Netto/MonatNetto/TagKrankenkasse/TagArbeitgeber/TagGesamt (99 Tage)
1.500 €50.00 €13.00 €37.00 €4.950 €
2.000 €66.67 €13.00 €53.67 €6.600 €
2.500 €83.33 €13.00 €70.33 €8.250 €
3.000 €100.00 €13.00 €87.00 €9.900 €
3.500 €116.67 €13.00 €103.67 €11.550 €
4.000 €133.33 €13.00 €120.33 €13.200 €
4.500 €150.00 €13.00 €137.00 €14.850 €
5.000 €166.67 €13.00 €153.67 €16.500 €

Die Krankenkasse zahlt maximal 13 €/Tag. Der Arbeitgeber stockt auf das volle Nettogehalt auf.

Schutzfristen nach Geburtssituation
Übersicht der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt

Für weitere Spalten horizontal scrollen

SituationVor GeburtNach GeburtGesamtHinweis
Normale Geburt6 Wochen (42 Tage)8 Wochen (56 Tage)14 Wochen + 1 Tag (99 Tage)Standardfall
Frühgeburt6 Wochen (42 Tage)12 Wochen (84 Tage)18 Wochen + 1 Tag (127 Tage)+ nicht genommene Tage vor Geburt
Mehrlinge6 Wochen (42 Tage)12 Wochen (84 Tage)18 Wochen + 1 Tag (127 Tage)Zwillinge, Drillinge, etc.
Kind mit Behinderung6 Wochen (42 Tage)12 Wochen (84 Tage)18 Wochen + 1 Tag (127 Tage)Auf Antrag der Mutter

Bei Frühgeburten werden nicht genommene Schutzfristtage vor der Geburt auf die Schutzfrist nach der Geburt addiert.

Leistungen nach Versicherungsart
Unterschiede bei Mutterschaftsgeld je nach Versicherungsstatus

Für weitere Spalten horizontal scrollen

VersicherungsartMutterschaftsgeldArbeitgeberzuschussZuständige Stelle
Gesetzlich versichert (mit Arbeitgeber)Max. 13 €/TagDifferenz zum NettogehaltKrankenkasse
Gesetzlich versichert (ohne Arbeitgeber)Krankengeld in Höhe des NettosEntfälltKrankenkasse
Privat versichertEinmalig max. 210 €Differenz zum NettogehaltBundesamt für Soziale Sicherung
FamilienversichertEinmalig max. 210 €Differenz zum NettogehaltBundesamt für Soziale Sicherung
Geringfügig beschäftigt (Minijob)Einmalig max. 210 €Differenz zum NettogehaltBundesamt für Soziale Sicherung

Der Arbeitgeberzuschuss wird nur gezahlt, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht.

Häufig gestellte Fragen zum Mutterschaftsgeld

Alles Wichtige rund um Mutterschaftsgeld und Mutterschutz

Anspruch haben gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig aufgelöst wurde. Auch Arbeitslose mit ALG I haben Anspruch.

Gesetzlich Versicherte erhalten von der Krankenkasse höchstens 13 € pro Tag. Der Arbeitgeber stockt bei Anspruch auf den Unterschied zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt auf. Privat Versicherte oder Familienversicherte können unter den Voraussetzungen des Bundesamts für Soziale Sicherung bis zu 210 € erhalten. Die Höhe hängt vom durchschnittlichen kalendertäglichen Netto und den Anspruchstagen ab.

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen. Bei Kindern mit Behinderung auf 12 Wochen nach Antrag.

Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (max. 13 €/Tag) und dem durchschnittlichen Nettogehalt. So erhältst du während des Mutterschutzes dein volles Nettogehalt weiter.

Den Antrag bei deiner Krankenkasse kannst du stellen, sobald du die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin hast. Welche Unterlagen deine Krankenkasse zusätzlich braucht, erfährst du direkt dort.

Ja, Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Da das Mutterschaftsgeld aber meist höher ist als das Elterngeld, beginnt der Elterngeldbezug in der Regel erst nach Ende des Mutterschutzes.
Changelog
Die neuesten Updates und Verbesserungen unseres Mutterschaftsgeldrechners
v1.3.06. Januar 2026

Erweiterte Aufschlüsselung & Mehrlinge

  • • Eingabe für Anzahl der Kinder bei Mehrlingen
  • • Detaillierte Aufschlüsselung: Krankenkasse vs. Arbeitgeber (Gesamtbeträge)
  • • Frühgeburt: Anzeige der nachgeholten Tage
  • • Tage-vor-ET-Eingabe für präzisere Frühgeburten-Berechnung
v1.2.028. Dezember 2025

Frühgeburt & Zwillinge Details

  • • Detaillierte Anzeige bei Frühgeburt: verlorene + nachgeholte Tage
  • • Zwillings-Bonus mit Extra-Berechnung
  • • Erweiterte Vergleichsbox mit Mehr-Betrag
v1.1.028. Dezember 2025

Aktualisierung für 2025/2026

  • • Bestätigung: Sätze unverändert (13 €/Tag GKV, 210 € PKV)
  • • Neu ab Juni 2025: Mutterschutz nach Fehlgeburt ab 13. SSW
  • • Hinweis zu neuen Regelungen ergänzt
v1.0.025. Dezember 2025

Offizieller Launch

  • • Berechnung für gesetzlich und privat Versicherte
  • • Berücksichtigung von Früh- und Mehrlingsgeburten
  • • Anzeige von Schutzfristen
  • • Berechnung des Arbeitgeberzuschusses
  • • Gesamtbetrag für die Mutterschutzzeit